Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt:
„Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT-Drs. 19/23944, im Folgenden: GE) verbessert die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Kritikpunkte bleiben allerdings:
- So genannte Standardmaßnahmen, also konkrete Ermächtigungen für bestimmte Maßnahmen, werden nicht eingeführt. Stattdessen benennt der GE nur Regelbeispiele für Maßnahmen.
- Einige Formulierungen des GE entsprechen der Normenklarheit und -bestimmtheit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen Schutzmaßnahmen“.
- Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
- Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wurden nicht verbessert.“
Dazu meine ich:
Das Virus wird in mehrfacher Hinsicht missbraucht:
- Um den Menschen Angst zu machen, statt sachlich aufzuklären; denn, wer Angst hat, lässt sich leichter lenken.
- Um die schweren finanz- und geldpolitischen Fehler der Vergangenheit zu vertuschen, und dem Virus in die Schuhe zu schieben. Die „schwarze Null“ wurde gekippt und finanzielle Mittel keineswegs nur für Anti-Corona-Maßnahmen eingesetzt.
- Um Grundrechte zu beschneiden (ganze Branchen werden „geschlossen“, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt).
- Eine Evaluierung der Maßnahmen, und damit eine Beurteilung der Sinnhaftigkeit, ist nicht geplant.
- Eine verstärkte Einbindung des Bundestages ist nicht vorgesehen.
Wir müssen alle äußerst wachsam sein!